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Kombi. Glucose-Insulin-Toleranztest 2

Untersuchungsmaterial: 13 x 500 µl Natriumfluorid-Plasma, 2 x 500 µl Serum
Info:

Der Test gilt in der Pferdemedizin als Gold-Standard zum Nachweis einer Insulinresistenz und wird vor allem im Rahmen der Diagnostik des Equinen Metabolischen Syndroms (EMS) durchgeführt. Er ist nur aussagekräftig bei Tieren, die zum Zeitpunkt der Durchführung klinisch weitestgehend gesund sind und keine Behandlung mit NSAIDs erhalten.

Beinhaltet folgende Untersuchungen: Insulin (nüchtern) (Serum gefroren (S))
Glucose (NaF) (NaF-Plasma (NaF))
Glucose (NaF 6) (NaF-Plasma (6))
Glucose Probe 7
Glucose Probe 8
Glucose Probe 9
Glucose Probe 10
Glucose Probe 11
Glucose Probe 12
Glucose Probe 13
Glucose Probe 14
Insulin (Serum 2) (Serum gefroren (2))
Präanalytik/Hinweise:

Durchführung:

  • 8-12 h Nahrungskarenz
  • Legen eines venösen Zugangs
  • Blutprobenentnahme (Basalprobe: NaF-Plasma; cGIT2: auch Serum)
  • 150 mg/kg KM i.v. Glucose (z.B. 40%ige Glucose-Lösung)
  • Sofort anschließend intravenöse Insulingabe von 0,1 I.E. Insulin/kg KM (schnellwirksames Insulin, z.B. Insuman Rapid R, gemischt mit 1 ml 0,9%iger NaCl-Lösung)
  • Blutprobenentnahmen (NaF-Plasma) 1, 5, 15, 25, 35, 45 (und Serum), 60, 75, 90, 105, 120, 135 und 150 min nach Insulingabe
  • Glucosebestimmung aus allen Proben vor und nach Insulingabe
  • Insulinbestimmung aus der Basalprobe und aus der Probe 45 min nach Insulingabe

Sofern nicht gewährleistet ist, dass die Proben zur Insulinbestimmung innerhalb von 24 h nach der Blutentnahme im Labor eintreffen, sollte das Material tiefgefroren und anschließend gefroren versendet werden.

Ansatztage: Mo Di Mi Do Fr Sa So
Testdauer: 1 Tag
Indikation/Bedeutung: Verdacht auf Insulinresistenz beim Pferd
Interpretation:
Labor: Ingelheim

Referenz-/Bewertungsbereich (anzeigenausblenden)

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Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.