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Endoparasiten quantitativ (McMaster-Verfahren) (Faeces)

Untersuchungsmaterial: Faeces
Info:

Methode: McMaster-Verfahren

Gefordertes Material: 10 g Kot (idealerweise Urinbecher halb gefüllt)

Wurmeier und Kokzidienoozysten werden unter Verwendung definierter Mengen Kot angereichert. Nach Auszählung der Parasitenstadien erfolgt die Angabe als Eizahl- bzw. Oozystenzahl pro Gramm Kot (EpG/OpG). Das McMaster-Verfahren ist v.a. für Pflanzenfresser geeignet und dient u.a. zur Therapiekontrolle (Eizahlreduktionstest) und Bestimmung des Infektionsverlaufes. Die häufigste Anwendung erfolgt jedoch bei Pferden im Rahmen der selektiven Entwurmung.

Neben Nematodeneiern beim Pferd umfasst die Untersuchung auch den quantitativen Nachweis von Nematodeneiern und Stadien von Darmprotozoen beim Wiederkäuer und Schwein.

 Der Nachweis von Cestodeneiern erfolgt rein qualitativ.

Selektive Entwurmung ist zeitgemäße Entwurmung!

Zweck der selektiven Entwurmung ist es, durch zielgerichtetes Entwurmen die Entwicklung und Ausbreitung von Resistenzen zu minimieren. Dabei werden nur Pferde mit einem stärkeren Befall und/oder besonders gefährdete Tiere therapiert. Die selektive Entwurmung setzt somit eine quantitative Bestimmung der Eizahl pro Gramm Kot (EpG) voraus.

Präanalytik/Hinweise:
  • beim Sammeln Material aus mehreren, frisch ausgeschiedenen Pferdeäpfeln entnehmen und Kontamination (Erde, Einstreu) vermeiden
  • eine einmalige Probenentnahme ist ausreichend, da das Material sehr frisch sein muss
  • bitte verwenden sie für den Versand einen Urinbecher
  • für eine zeitnahe Bearbeitung sollten die Proben dienstags bis freitags morgens in Ingelheim eintreffen

Zur Versendung von makroskopisch sichtbaren Parasitenstadien siehe Parasitenbestimmung (Species).

Ansatztage: Mo Di Mi Do Fr Sa So
Testdauer: 1 Tag
Labor: Ingelheim (nicht akkreditierte Untersuchung)

Nach Anfangsbuchstaben


Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.