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Histopathologische Untersuchung (Mikroskopie) (Biopsie)

Untersuchungsmaterial: Biopsie
Info: Alternativmaterial: Organ
Präanalytik/Hinweise:

Um eine gute Fixation zu erreichen, sollten große Gewebeproben mit scharfem Instrumentarium angeschnitten bzw. in etwa 1 cm breite Streifen teillamelliert werden. Bitte vermeiden Sie das Zerschneiden in einzelne Stücke, da sonst die Beurteilung der Gesamtausdehnung und der Grenzen der Neoplasie evtl. nicht sicher möglich ist. In enukleierte Bulbi kann nach Punktion von Kammerwasser die gleiche Menge Formalin injiziert werden.

Nicht fixiertes Gewebe ist wegen lytischer Prozesse meistens nur eingeschränkt beurteilbar oder weist Artefakte auf. 

Sollen Proben aus Randgewebe oder explizit Grenzen von Veränderungen untersucht werden, dann sind repräsentative Bereiche vom Übergang zum gesunden Gewebe und mehrere Lokalisationen zu beproben. Eine Markierung mit Gewebefarbstoff (z.B. Tusche, Tipp-Ex) zur besseren Orientierung oder das Aufspannen der Probe auf Kork oder Styropor und entsprechende Markierung sind dabei sehr hilfreich. Da bei flotierender Fixierung von Hohlorganen oder flachen und sehr dünnwandigen Proben eine starke Deformation eintritt, sollten diese ebenfalls mit Nadeln auf einer geeigneten Unterlage aufgespannt werden.

Falls mehrere Gewebeproben aus verschiedenen Lokalisationen gleichzeitig eingeschickt werden, vermerken Sie dies auf dem Untersuchungsantrag und kennzeichnen die Probengefäße entsprechend.

Fügen Sie jeder Probe die ausgefüllte Untersuchungsanforderung mit einem ausführlichen Vorbericht bei und füllen auch die sonstigen Punkte auf dem Anamnesebogen vollständig aus. 

Bitte bei Frostgefahr einen "Schuss Alkohol" in das Fixativ geben.

Methode: Mikroskopie
Ansatztage: Mo Di Mi Do Fr Sa So
Testdauer: 5 Tage
Weiterführende Analysen:

Abhängig vom histopathologischen Befund wird ggf. zur immunhistologischen bzw. -chemischen Untersuchung geraten

Labor: Fremdlaborleistung (nicht akkreditiert)

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Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.