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Liquorprofil

Untersuchungsmaterial: 2 ml L nativ, 200 µl L. verd., 2 Direkt-, 2 Sedimentausstriche
Info:

Eine Liquoruntersuchung kann bei der Aufarbeitung eines Patienten mit neurologischen Symptomen sehr hilfreich sein. 

Zellzahl, Proteingehalt und Zellmorphologie können zur Differenzierung von infektiösen, immunvermittelten, tumorösen, traumatischen und idiopathischen Ursachen einer ZNS-Symptomatik beitragen. Es ist jedoch wichtig die Befunde immer in Zusammenhang mit dem Signalement, der Anamnese und den klinischen sowie ggf. bildgebenden Befunden zu interpretieren.   

Zusätzlich können spezielle Untersuchungen, wie Antikörperbestimmungen, PCR-Untersuchungen oder eine bakteriologische Untersuchung durchgeführt werden.

Beinhaltet folgende Untersuchungen: Eiweiß, gesamt (L) (Liquor (L))
Zytologische Untersuchung (Ausstrich)
Zellzahl Liquor (Liquor (L))
Präanalytik/Hinweise:

Die Ausstriche für die zytologischen Präparate (2 Direkt- und 2 Sedimentausstriche) sollten direkt in der Praxis angefertigt und ungefärbt eingereicht werden. Bei zusätzlicher Einsendung einer verdünnten Liquor-Probe erfolgt die Verdünnung 1:1 mit Formalin.

In unserer Fachinformation Zytologische Präparate finden sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung eines Sedimentationspräparats.

Ansatztage: Mo Di Mi Do Fr Sa So
Testdauer: 2 Tage
Indikation/Bedeutung:

Die Liquoruntersuchung ist ein wichtiges diagnostisches Verfahren bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems:

  • Infektionen
  • Entzündungen/Autoimmun-entzündliche Erkrankungen (z.B. Steroid-responsive Meningitis/Arteritis, granulomatöse Meningoenzephalitis)
  • Neoplasien (z.B. Lymphom)
  • Degenerative Ekrankungen (z.B. Trauma)

Da viele Prozesse unspezifische und/oder ähnliche zytologische Liquorbefunde aufweisen können, sollte die Interpretation immer in Kombination mit Klinik und Bildgebung erfolgen.

Labor: Ingelheim

Nach Anfangsbuchstaben


Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.