Untersuchungsmaterial: | 2 x 1 ml Natriumfluorid-Plasma |
Info: | Alternativmaterial: NaF-Blut Zum nicht invasiven Nachweis von Resorptionsstörungen stehen beim Pferd der Glucose- und der Xyloseresorptionstest zur Verfügung. Beide Kohlenhydrate werden über die Enterozyten in die Blutbahn transportiert und bei Veränderungen der Darmwand nur verlangsamt oder unvollständig aufgenommen. Dies lässt sich durch Messung der zuvor applizierten Substanz im Blut nachweisen. Aufgrund der Möglichkeit falsch positiver Befunde im Glukoseresorptionstest hat der Xyloseresorptionstest eine größere diagnostische Sicherheit. Literaturangaben empfehlen Blutabnahmen zum Zeitpunkt 0, 30, 60, 90, 120 und 150 Minuten. In der Praxis werden überwiegend Xylose-Belastungstests mit 2, 5 oder 7 Proben durchgeführt. Da die Interpretation der Werte 0 und 90 Minuten ein ausreichend sicheres Ergebnis liefert, können die Blutentnahmen auf zwei reduziert werden. Liegen Hinweise auf eine Magenentleerungsstörung vor, empfiehlt sich eine weitere Messung nach 120 Minuten. Weitere Informationen zum Xylose-Resorptionstest finden sie auch in unserer Fachinformation. |
Beinhaltet folgende Untersuchungen: | Xylose (NaF) (NaF-Plasma (NaF)) Xylose (NaF2) (NaF-Plasma (2)) |
Präanalytik/Hinweise: | Zur Vorbereitung auf den Test sollten die Pferde über zehn Tage eine rohfaserreiche energiearme Diät erhalten (Heu- und Strohfütterung). Durchführung
Bitte das NaF-Blut zeitnah abzentrifugieren und nur das NaF-Plasma einsenden. |
Ansatztage: | bei Bedarf |
Testdauer: | 4 Tage |
Indikation/Bedeutung: |
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Interpretation: |
Eine physiologische weiter… Eine physiologische Resorption liegt vor, wenn zum Zeitpunkt 90 Minuten die Xylosekonzentration bei 15 mg/dl oder höher liegt |
Labor: | Fremdlaborleistung (akkreditiert) |
Pferd | ||
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Interpretation nach 90 Minuten: |
Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Untersuchung nicht in Ihrem regionalen Labor durchgeführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungsverzeichnis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.